Leben auf Madeira
Goldenes Visum - „Golden Visa“
ARI - Aufenthaltserlaubnis in Portugal für Investitionszwecke
Das „Golden Visa“ oder ARI (Aufenthaltserlaubnis in Portugal) für Investitionszwecke ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für alle Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Inhaber eines gültigen Schengen-Visums oder Visumbefreite), wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die im Wesentlichen mit Investitionen, dem Erwerb von Immobilien und/oder der Schaffung von Arbeitsplätzen zusammenhängen. Die ARI-berechtigten Personen sind von der Vorlage eines Aufenthaltsvisums für die Einreise in das portugiesische Staatsgebiet befreit. Die Inhaber einer ARI haben das Recht auf Familienzusammenführung und können Zugang zu einer unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie zur portugiesischen Staatsbürgerschaft gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten und dürfen frei im Schengen-Raum (26 EU-Länder) reisen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt, in dem die Voraussetzungen für ihre Erteilung aufrechterhalten werden müssen. Es gibt während der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis auch Mindestzeiträume für den Aufenthalt im portugiesischen Staatsgebiet. Die Erlaubnis kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen für ihre Erteilung erfüllt sind. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel und/oder die portugiesische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Goldenen Visums sind unterschiedlich, jedoch müssen die Antragsteller mindestens eine von drei Bedingungen erfüllen:
- Investition und/oder Transfer von Kapital in Höhe von einer Million Euro oder mehr;
- Schaffung und Erhaltung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen (mindestens zehn);
- Erwerb von Immobilien im Wert von 500 Tausend Euro oder mehr.
- Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument
- Nachweis der legalen Einreise und des legalen Aufenthalts im portugiesischen Staatsgebiet
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Antrag auf Einsichtnahme in das portugiesische Strafregister durch die SEF (Ausländer- und Grenzschutzbehörde)
- Führungszeugnis des Herkunftslandes oder des Landes, in dem man sich seit über einem Jahr aufhält
- Nachweis geordneter steuerlicher Verhältnisse durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über Schuldenfreiheit, ausgestellt von der Steuer- und Zollbehörde und der Sozialversicherung
Um den Antrag online einzureichen oder um weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie die offizielle Website der Agentur für Migration, Integration und Asyl (AIMA).